Endnutzerlizenzbedingungen

  1. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

    Für die Zwecke dieser System One Endnutzerlizenzbedingungen werden die nachfolgenden Begriffe wie folgt definiert:

    „Anfängliche Laufzeit“ bezeichnet die ursprüngliche Laufzeit des Leistungsvertrags, wie sie in der Bestellung angegeben ist.

    „Bestellung“ bezeichnet ein Bestelldokument oder einen Bestellvorgang, der online, per E-Mail oder über eine App abgewickelt wird und in dem auf diese Bedingungen verwiesen wird.

    „Bedingungen“ bezeichnet diese System One Endnutzerlizenzbedingungen.

    „BGB“ bezeichnet das Bürgerliche Gesetzbuch.

    „Dienste“ bezeichnet die Plattform System One, die als „Software as a Service“ angeboten wird und die dazugehörigen Webseiten, Anwendungen, Leistungen und den Webspace von System One.

    „Dokumentation“ bezeichnet die Beschreibung der Dienste, die unter https://www.systemonesoftware.com/ zu finden ist, oder die Ihnen von System One anderweitig mitgeteilt wird, und die von Zeit zu Zeit aktualisiert werden kann.

    „Externer Nutzer“ bezeichnet eine natürliche Person, welcher ein Interner Nutzer in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen und der Bestellung, Zugang zu bestimmten Teilen der Dienste gewährt.

    „Gebühren“ bezeichnet die Gebühren für Dienste und Zusätzliche Leistungen, die in der Bestellung aufgeführt sind.

    „Inhalte“ bezeichnet den Inhalt aller Daten und anderer Materialien, die von Ihnen oder von Nutzern oder in Ihrem Auftrag oder im Auftrag von Nutzern, über oder durch die Dienste angezeigt, veröffentlicht, hochgeladen, gespeichert, ausgetauscht oder übertragen werden.

    „Interner Nutzer“ bezeichnet Ihre Mitarbeiter, die von Ihnen beschäftigt werden oder die auf andere Weise Leistungen für Sie erbringen.

    „Kapazität“ bezeichnet die der Bestellung entsprechende Kapazität für Ihre Nutzung der Dienste.

    „Kundendaten“ bezeichnet alle nichtöffentlichen Daten, die Sie System One zur Verfügung stellen, um die Bereitstellung der Dienste zu ermöglichen oder die Sie während der Nutzung der Dienste zur Verfügung stellen.

    „Leistungsvertrag“ bezeichnet den Vertrag über Dienste, welche durch eine Bestellung, die diese Bedingungen einbindet, abgeschlossen wird.

    „Lizenz“ bezeichnet das Recht und die Lizenz, auf die Dienste zuzugreifen und diese zu nutzen, wie unter Ziffer 3.1 näher beschrieben.

    „Nutzer“ bezeichnet eine natürliche Person, die die Dienste nutzt, einschließlich Externe Nutzer und Interne Nutzer.

    „Probenutzung“ bezeichnet die Nutzung der Dienste im Rahmen von Evaluierungstests, wie unter Ziffer 5 näher beschrieben.

    „Sie“ bezeichnet Kunden von System One, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind und denen System One Zugang zu den Diensten gewährt.

    „Support“ bezeichnet die Verpflichtungen von System One, auf Supportanfragen von Ihnen und den Internen Nutzern in Bezug auf die Dienste zu reagieren, indem System One Probleme dokumentiert und behebt und technische und nicht-technische Unterstützung leistet.

    „System One” bezeichnet die System One SaaS GmbH, Helmerdingstraße 4, 10245 Berlin, Deutschland.

    „Tag des Inkrafttretens“ bezeichnet das in der Bestellung so bezeichnete Datum.

    „Unerlaubte Daten“ bezeichnet die Daten, die unter Ziffer  4.1 (G) näher beschrieben werden.

    „Verlängerte Laufzeit“ bezeichnet den Zeitraum, der unmittelbar auf die Verlängerung der Anfänglichen Laufzeit gemäß Ziffer 15.1 folgt. Die Dauer jeder Verlängerten Laufzeit entspricht der Dauer der Anfänglichen Laufzeit, sofern nicht anders schriftlich vereinbart.

    „Vertrauliche Informationen“ bezeichnet geschäftliche, technische oder finanzielle Informationen, die sich auf die Unternehmenstätigkeit von System One oder von Ihnen beziehen. Vertrauliche Informationen von System One schließen nichtöffentliche Informationen in Bezug auf Merkmale, Funktionen und Leistungsfähigkeit der Dienste ein, sind jedoch nicht auf diese beschränkt. Ihre Vertraulichen Informationen schließen Kundendaten ein.

    „Wartung“ oder „Warten“ bezeichnet die Verpflichtungen von System One, hinsichtlich der Dienste die Behebung von Störungen und sogenannten Bugs sowie die Bereitstellung von Aktualisierungen und Upgrades, welche von System One nach eigenem Ermessen in den Handel gebracht werden, zu veranlassen.

    „Zusätzliche Leistungen“ bezeichnet zusätzliche Leistungen, die von System One erbracht werden, wie unter Ziffer 10 näher beschrieben.

  2. ALLGEMEINES | GELTUNGSBEREICH

    1. Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen System One und Ihnen und liegen jeder Bestellung zugrunde. Jede Bestellung stellt einen separaten Leistungsvertrag in Bezug auf die nach dieser Bestellung zu erbringenden Dienste dar.

    2. Diese Bedingungen gelten ebenso als Rahmenvereinbarung für zukünftige Verträge mit Ihnen, ohne dass es erforderlich ist, dass System One in jedem einzelnen Fall auf sie verweist. Diese Bedingungen werden spätestens dann als von Ihnen bestätigt angesehen, wenn System One die Dienste erbringt.

    3. Diese Bedingungen gelten unter Ausschluss aller anderen Bedingungen. Abweichende, widersprüchliche oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen von Ihrer Seite werden nur dann vollständig oder teilweise Bestandteil des Vertrages, wenn System One schriftlich zugestimmt hat, dass diese vollständig oder teilweise gelten sollen.

    4. Individuelle Vereinbarungen, die schriftlich mit Ihnen in bestimmten Fällen getroffen wurden (einschließlich Nebenabreden, zusätzlichen Vereinbarungen und Ergänzungen) haben vor diesen Bedingungen Vorrang.

    5. Sofern in diesen Bedingungen die Begriffe „schriftlich“, „in Schriftform“ oder ähnliche verwendet werden, beziehen sich diese auf die „Schriftform“ im Sinne des § 126 BGB.

    6. Verweise in diesen Bedingungen auf die Anwendbarkeit gesetzlicher Vorschriften dienen nur der Klarstellung. Folglich gelten die gesetzlichen Vorschriften auch dann, wenn eine solche Klarstellung nicht erfolgt, es sei denn, die gesetzlichen Vorschriften werden in diesen Bedingungen ergänzt oder ausdrücklich ausgeschlossen.

  3. LIZENZGEWÄHRUNG

    1. Vorbehaltlich der Bedingungen des Leistungsvertrags gewährt System One Ihnen nach Maßgabe der Bestellung, ausschließlich zu internen geschäftlichen Zwecken, für die Dauer der Anfänglichen Laufzeit und einer Verlängerten Laufzeit eine nicht exklusive, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare weltweite Lizenz für den Zugang zu den Diensten und für die Nutzung der Dienste. Die Anzahl der Lizenzen wird in der Bestellung angegeben. Die Dienste werden so angeboten, wie in der Dokumentation beschrieben.

    2. Sie dürfen Internen Nutzern erlauben, die Dienste zu nutzen und bestimmte Teile der Dienste Externen Nutzern zugänglich machen, unter der Voraussetzung, dass (A) Sie eine Lizenz für jeden Internen Nutzer erhalten haben; (B) Sie sicherstellen, dass alle Nutzer diese Bedingungen einhalten und Sie weiterhin gegenüber System One für alle Handlungen und Unterlassungen aller Nutzer verantwortlich und haftbar sind; und dass (C) die Dienste ausschließlich zu Ihren Gunsten genutzt werden.

  4. LIZENZBESCHRÄNKUNGEN

    1. Sie dürfen nicht (und dürfen nicht gestatten, dass Dritte, einschließlich alle Nutzer, dies tun) mittelbar oder unmittelbar: (A) die Dienste unterlizenzieren, verkaufen, weiterverkaufen, übertragen, abtreten, vertreiben, teilen, verpachten, vermieten, extern geschäftlich nutzen, outsourcen, auf der Basis einer Teilzeitnutzung oder als Serviceunternehmen nutzen, oder in einer Application Service Provider- oder einer Managed Service Provider-Umgebung nutzen oder anderweitig Einnahmen aus den Diensten generieren; (B) die Dienste auf ein öffentliches oder verbreitetes Netzwerk kopieren; (C) jedwede Teile der Dienste dekompilieren, im Wege des „reverse engineering“ zu rekonstruieren, zu disassemblieren oder auf eine andere Weise versuchen, einen Quellcode, einen Objektcode oder zugrundeliegende(s) strukturelle Ideen, Fachwissen oder Algorithmen oder andere Funktionsmechanismen der Dienste zu erlangen, sofern dies im Einzelfall nicht durch zwingende gesetzliche Vorschriften zulässig ist; (D) alle oder einen Teil der Dienste modifizieren, anpassen, übersetzen oder abgeleitete Werke erstellen, die auf den Diensten basieren (außer in dem durch System One gestatteten Umfang oder sofern dies im Rahmen der Dienste genehmigt wurde); (E) Hinweise auf Eigentumsrechte, die in den Diensten oder deren Komponenten erscheinen, modifizieren; (F) die Dienste so nutzen, dass geltende Gesetze und Vorschriften (einschließlich Ausfuhrbestimmungen, Einschränkungen, nationale Sicherheitskontrollen und -vorschriften) verletzt werden oder außerhalb des unter Ziffer 3 beschriebenen Lizenzumfangs nutzen; (G) die Dienste konfigurieren, um die folgenden Unerlaubten Daten zu erheben: (i) Daten, die als sensible personenbezogene Daten oder „besondere Datenkategorien“ im Sinne der EU-Datenschutzrichtlinie oder eines geltenden nationalen Datenschutzgesetzes oder einer Datenschutzverordnung gelten; (ii) Passwörter oder andere Authentifizierungsdaten; (iii) Zahlungsdaten oder andere finanzielle Daten, biometrische Daten oder genetische Daten; oder (iv) Daten, die sich auf eine Person beziehen, die jünger als 16 Jahre ist; oder (H) die Dienste verwenden, um (i) verletzendes, verleumderisches oder auf andere Weise unrechtmäßiges oder unerlaubtes Material oder bösartige Codes oder sogenannte Malware zu speichern, herunterzuladen oder zu übertragen, oder (ii) Phishing, Spamming, Denial-of-Service-Angriffen oder anderen betrügerischen oder kriminellen Aktivitäten nachzugehen; (iii) die Integrität oder die Leistungsfähigkeit von Systemen Dritter oder die darin enthaltenen Leistungen oder Daten zu beeinträchtigen oder zu unterbrechen; (iv) zu versuchen, unerlaubten Zugriff auf die Dienste oder die Systeme oder Netzwerke von System One zu erlangen; oder (v) authentifizierte oder nicht authentifizierte Penetrationstests, Schwachstellenanalysen oder andere Sicherheitsbewertungen durchzuführen oder Dritte damit zu beauftragen, diese durchzuführen.

    2. Die Dienste dürfen von Ihnen nur wie in der Dokumentation festgelegt verwendet werden.

    3. Auch wenn System One nicht verpflichtet ist, Ihre Nutzung der Dienste zu überwachen, kann System One dies tun und kann eine Nutzung der Dienste untersagen, wenn System One der Auffassung ist, dass Sie gegen die Bestimmungen der Ziffer 4.1 verstoßen.

  5. PROBENUTZUNG

    1. System One kann Ihnen Zugang zu den Diensten im Rahmen einer Probenutzung gewähren; in diesem Fall wird die Lizenz für eine Dauer von vierzehn (14) Tagen gewährt, sofern nicht anders vereinbart. System One hat das Recht, die zur Probenutzung bereitgestellten Dienste jederzeit ohne vorherige Ankündigung herunterzustufen, einzuschränken oder auf andere Weise zu modifizieren. Für die Probenutzung übernimmt System One keine Gewährleistung. System One muss während der Probenutzung keine Wartungs- und Supportverpflichtungen erfüllen. System One hat das Recht, die Probenutzung jederzeit mit sofortiger Wirkung zu widerrufen und zu kündigen.

  6. IHRE VERPFLICHTUNGEN

    1. Sie sichern zu und gewährleisten, dass Sie und die Nutzer die Dienste ausschließlich in vollständiger Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften verwenden.

    2. Sie sind dafür verantwortlich, die für die Nutzung der Dienste erforderliche Technologie zu beschaffen und instand zu halten (einschließlich der Geräte und zusammenhängenden IT-Leistungen). Zudem gewährleisten Sie, die Sicherheitsmaßnahmen für solche Technologie, Ihr Konto, Passwörter (insbesondere Administrator- und Nutzerpasswörter) und Dateien sowie für jedwede Nutzung Ihres Kontos oder der Technologie, egal ob mit Ihrem oder ohne Ihr Wissen oder ohne Ihre Zustimmung, auf dem aktuellen Stand zu halten.

    3. Sie sind alleine für alle Inhalte verantwortlich. System One kann die von Ihnen oder Ihren Nutzern während der Nutzung der Dienste eingegebenen Informationen nicht überprüfen und kann die Fehlerfreiheit dieser Informationen nicht gewährleisten. System One kann ohne vorherige Ankündigung und ohne dafür zu haften, Beschwerden oder mutmaßlichen Vertragsverletzungen nachgehen, die System One zugetragen werden, und kann Maßnahmen ergreifen, die System One für angemessen erachtet, insbesondere die Ablehnung, die Weigerung diese zu veröffentlichen, oder das Entfernen von Inhalten oder anderen Daten oder das Beschränken, Sperren oder Kündigen Ihres Zugangs oder des Zugangs eines Nutzers zu den Diensten.

    4. Sie stellen sicher, dass die Informationen in Ihrem Konto aktuell und korrekt sind. Bei einer nicht autorisierten Verwendung eines Passworts oder Kontos oder einer anderen bekannten oder vermuteten Sicherheitsverletzung oder einem Missbrauch der Dienste, haben Sie System One unverzüglich zu informieren.

  7. UNTERSTÜTZUNG BEI DER EINRICHTUNG

    1. Im Rahmen des Einrichtungsprozesses sind Sie dazu berechtigt, auf Wunsch Folgendes von System One zu erhalten: (a) Unterstützung bei der Einrichtung Ihres Kontos in angemessenem Umfang; (b) Erstschulungen für Interne Nutzer in angemessenem Umfang; und (c) Erstellung von bis zu drei benutzerdefinierten Vorlagen (üblicherweise ein (1) Vertrag, eine (1) Rechnung und einen (1) Lieferschein), die von Ihnen in Verbindung mit den Diensten verwendet werden, wobei es sich versteht, dass (i) System One nicht für die Korrektheit, Vollständigkeit, Integrität und Fehlerfreiheit von Informationen haftet, die Sie System One für diesen Zweck zur Verfügung stellen; und (ii) dass das Bereitstellen dieser benutzerdefinierten Vorlagen keine rechtliche, steuerrechtliche oder andere Beratung darstellt und dass die angemessene Sorgfaltspflicht alleine Ihnen obliegt.

  8. WARTUNG UND SUPPORT

    1. Vorbehaltlich Ihrer Bezahlung der Gebühren, die in der entsprechenden Bestellung aufgeführt sind, bietet System One Ihnen und Internen Nutzern für die Dienste Wartungs- und Supportleistungen in dem Umfang an, der in der Bestellung aufgeführt ist.

    2. Der Support steht Ihnen per E-Mail über support@systemonesoftware.com und über das Online-Supportcenter unter https://systemonesoftware.com/support jeweils von Montag bis Freitag zwischen 09:00h und 17:00h (MEZ) zur Verfügung, außer an gesetzlichen Feiertagen des Landes Berlin, Deutschland, sowie im Zeitraum zwischen dem 23. Dezember und dem 2. Januar jedes Kalenderjahres.

    3. System One unternimmt im angemessenen Rahmen Anstrengungen, die den geltenden Industriestandards entsprechen, um die Dienste so zu warten, dass Störungen und Unterbrechungen minimiert werden.

    4. Sie können System One Störungen unter support@systemonesoftware.com melden. Im Falle von Störungen der Dienste, die zu einer wesentlichen Verminderung der Nutzbarkeit der Dienste führen, ist System One verpflichtet, wirtschaftlich angemessene Anstrengungen zu unternehmen, um diese Störungen innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens zu beheben.

    5. Wenn die Analyse durch System One ergibt, dass eine von Ihnen gemeldete Störung tatsächlich nicht aufgetreten ist oder nicht den Diensten zuzuschreiben ist, kann System One Ihnen die Kosten, die System One nachweislich in Verbindung mit einer solchen Analyse entstanden sind, in Rechnung stellen.

    6. Die Kosten für die Wartung und den Support sind in den Gebühren enthalten.

  9. VERFÜGBARKEIT DER DIENSTE

    1. Vorbehaltlich Ihrer Zahlung der Gebühren, die in der entsprechenden Bestellung aufgeführt sind, stellt System One Ihnen die Dienste in Übereinstimmung mit dieser Ziffer 9 zur Verfügung.

    2. System One unternimmt angemessene Anstrengungen, um zu gewährleisten, dass Ihnen die Dienste über das Internet nicht weniger als 98% des Jahres (basierend auf vierundzwanzig (24) Stunden pro Tag und sieben (7) Tagen pro Woche) zur Verfügung stehen, abgesehen von temporärer Nichtverfügbarkeit aufgrund von planmäßigen oder außerplanmäßigen Wartungsarbeiten durch System One oder durch Drittanbieter sowie abgesehen von Nichtverfügbarkeit aus Gründen, auf die System One keinen Einfluss hat. System One unternimmt angemessene Anstrengungen, um planmäßige Unterbrechungen der Dienste im Voraus schriftlich mitzuteilen.

    3. Ihnen ist bewusst und Sie erkennen an, dass Ihr Zugang zum Internet nicht gewährleistet werden kann, und dass System One nicht für Ausfälle Ihrer Internetverbindungen oder Ihrer Geräte haftet.

  10. ZUSÄTZLICHE LEISTUNGEN

    1. Vorbehaltlich dieser Bedingungen (einschließlich der Zahlung der entsprechenden Gebühren, die in der Bestellung aufgeführt sind) erbringt System One Zusätzliche Leistungen, sofern und in dem Umfang, in dem diese in einer Bestellung beschrieben sind.

    2. Die Zusätzlichen Leistungen stellen Leistungen gemäß § 611 BGB dar, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes in der Bestellung vereinbart wurde. Die Zusätzlichen Leistungen werden auf Grundlage einer einmaligen Gebühr oder basierend auf der aufgewendeten Zeit und den aufgewendeten Materialien erbracht. Wenn die erworbenen Zusätzlichen Leistungen erbracht wurden, setzt System One die Erbringung der Zusätzlichen Leistungen aus, bis weitere Zusätzliche Leistungen erworben wurden.

    3. Sie sind verpflichtet, System One Spesen und andere Kosten (zum Selbstkostenpreis), die in Verbindung mit der Erbringung der Zusätzlichen Leistungen entstanden sind (soweit relevant) zu erstatten.

  11. VERTRAULICHKEIT | KUNDENDATEN

    1. Sie und System One sind sich bewusst, dass Sie untereinander bestimmte Vertrauliche Informationen ausgetauscht haben oder austauschen werden. Sie und System One unternehmen angemessene Anstrengungen, die Vertraulichen Informationen der anderen Partei zu schützen und solche Vertraulichen Informationen (außer zur Erbringung der Dienste oder auf eine andere nach diesen Bedingungen zulässige Weise) nicht zu nutzen oder an Dritte weiterzugeben. Dies gilt nicht in Bezug auf Informationen, von denen Sie oder System One jeweils nachweisen können, dass (A) diese der Öffentlichkeit allgemein zugänglich sind oder werden; oder (B) diese vor deren Erhalt bereits im Besitz jeweils von Ihnen oder System One waren; oder (C) diese Ihnen oder System One rechtmäßig ohne Einschränkungen durch Dritte zugänglich gemacht wurden; oder (D) diese unabhängig und ohne die Verwendung von Vertraulichen Informationen entwickelt wurden; oder (E) dass diese aufgrund gesetzlicher Vorschriften offenbart werden müssen.

    2. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen hat System One das Recht, Daten und andere Informationen, die sich auf die Erbringung, die Verwendung und die Erfüllung verschiedener Aspekte der Dienste und damit verbundener Systeme und Technologien beziehen (insbesondere Informationen, die die Kundendaten betreffen, und Daten, die davon abgeleitet wurden), zu erfassen und zu analysieren, und System One steht es frei (während oder nach der Vertragslaufzeit), (A) solche Informationen und Daten zu nutzen, um die Dienste zu verbessern und weiterzuentwickeln, sowie diese zum Zwecke anderer Entwicklungen, Diagnose- und Korrekturmaßnahmen zu nutzen, die in Verbindung mit den Diensten und anderen Angeboten von System One stehen, und (B) diese Daten ausschließlich in aggregierter oder sonst anonymisierter Form in Verbindung mit ihrem Geschäftsbetrieb zu veröffentlichen.

  12. EIGENTUMSRECHTE | MARKENNAMEN UND LOGOS | FEEDBACK

    1. System One und ihre Auftragnehmer sind und bleiben Eigentümer aller Eigentumsrechte, einschließlich Urheberrechten, Rechten an Datenbanken, Patenten, Geschäftsgeheimnissen, Markennamen und allen anderen Rechten an geistigem Eigentum und technischen Lösungen in Verbindung mit den Diensten. Sie erkennen an, dass die Rechte, die Ihnen nach dem Leistungsvertrag gewährt werden, Ihnen keine Eigentumsrechte an den Diensten verschaffen.

    2. Sie behalten alle Rechte an den Kundendaten und allen Inhalten, sowie an Daten, die auf den Kundendaten oder Inhalten basieren oder davon abgeleitet sind. Sie gewähren System One ein(e) nichtexklusive(s), nicht übertragbare(s) und nicht unterlizenzierbare(s) weltweite(s) Recht und Lizenz, die Kundendaten und Inhalte ausschließlich in Verbindung mit der Erbringung der Dienste zu nutzen. System One haftet nicht für die Kundendaten oder Inhalte.

    3. System One behält sich das Recht vor, jederzeit und ohne vorherige Ankündigung neue Versionen und Aktualisierungen der Dienste umzusetzen, insbesondere Veränderungen bezüglich des Designs, des Betriebsverfahrens, der technischen Spezifikationen, der Systeme und anderen Funktionen (oder ähnliches) der Dienste.

    4. Sie stimmen zu, dass sich System One in Marketingmaterialien und auf der Webseite von System One unter Nennung Ihres Markennamens, der Abbildung Ihres Logos sowie einer kurzer Beschreibung auf Sie beziehen darf.

    5. Sie und Interne Nutzer können System One gelegentlich Vorschläge für neue Eigenschaften oder Funktionen der Dienste unterbreiten. Es steht System One frei, zu entscheiden, ob diese Vorschläge umgesetzt werden oder nicht. Sie gewähren System One kostenfrei ein vollständig vergütetes, unbefristetes, unterlizenzierbares Recht, ein solches Feedback zu jeglichem Zweck zu nutzen.

  13. DATENSCHUTZ

    1. Sie und System One erfüllen jederzeit die Anforderungen der geltenden Gesetze zum Schutz der Privatsphäre und zum Datenschutz. Insbesondere schließt System One, wenn dies im angemessenen Rahmen von Ihnen gewünscht wird, mit Ihnen eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung ab.

  14. BEZAHLUNG VON GEBÜHREN

    1. Sie sind verpflichtet, die Gebühren an System One zu bezahlen. Wenn Ihre Nutzung der Dienste die Kapazität überschreitet oder auf einer anderen Grundlage die Zahlung zusätzlicher Gebühren gemäß den Bestimmungen des Leistungsvertrags erforderlich wird, wird Ihnen für diese Nutzung eine separate Rechnung gestellt, und Sie stimmen zu, die zusätzlichen Gebühren in der darin vorgesehenen Weise zu bezahlen.

    2. System One behält sich das Recht vor, die Gebühren mit Wirkung für die darauffolgende Verlängerte Laufzeit zu ändern, und zwar (a) jederzeit, wenn dies auf Veränderungen des anwendbaren Verbraucherpreisindexes zurückzuführen ist, oder (b) mindestens sechzig (60) Tage (zwei (2) Wochen im Falle monatlicher Abonnements) vor Ablauf der Anfänglichen Laufzeit oder dem Ende der zu diesem Zeitpunkt aktuellen Verlängerten Laufzeit, wenn dies auf einen anderen Grund zurückzuführen ist, der durch System One im eigenen Ermessen bestimmt werden kann.

    3. System One ist dazu berechtigt, durch Mitteilung in Textform nach § 126b BGB (eine einfache E-Mail ist ausreichend) Ihren Zugang zu den Diensten zu sperren, wenn Zahlungen nicht innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach dem Fälligkeitsdatum in Übereinstimmung mit § 320 BGB eingehen.

    4. Sofern ein monatliches Zahlungsmodell vereinbart wurde, wird Ihr Abonnement automatisch zu Beginn jedes Abrechnungszeitraums aktualisiert, so dass es jeweils die aktuelle Anzahl der Lizenzen darstellt, die in Ihrem System One-Konto vorhanden sind.

    5. Falls Ihr System One-Konto mehr Lizenzen umfasst, als Sie ursprünglich für die zu diesem Zeitpunkt aktuelle Anfänglichen Laufzeit oder Verlängerte Laufzeit bestellt haben, werden Ihnen diese zusätzlichen Lizenzen für den Rest, der zu diesem Zeitpunkt aktuellen Vertragslaufzeit in Rechnung gestellt, auch wenn die Anzahl der aktuellen Lizenzen in Ihrem System One-Konto danach wieder verringert wird.

    6. Die minimale Anzahl der Lizenzen, die Sie für eine Verlängerte Laufzeit bestellen können, entspricht der maximalen Anzahl von Lizenzen, die in Ihrem System One-Account während der Anfänglichen Laufzeit oder der Verlängerten Laufzeit, die der fraglichen Verlängerung unmittelbar vorausgeht, enthalten sind.

    7. Die Gebühren schließen alle Steuern, Zölle und Festsetzungen jeder Art, die auf diese Gebühren erhoben werden können aus; diese sind von Ihnen zu bezahlen.

  15. VERTRAGSDAUER | KÜNDIGUNG

    1. Der Leistungsvertrag beginnt mit dem Tag des Inkrafttretens und bleibt für die Anfängliche Laufzeit wirksam. Die Anfängliche Laufzeit verlängert sich automatisch und kontinuierlich um eine weitere Verlängerte Laufzeit, sofern nicht eine der Parteien die Kündigung mindestens (30) Tage (im Falle monatlicher Abonnements sieben (7) Tage) vor dem Ende der jeweils aktuellen Laufzeit verlangt.

    2. Die ordentliche Kündigung des Leistungsvertrags vor dem Ende der Anfänglichen Laufzeit oder einer Verlängerten Laufzeit sowohl durch System One als auch durch Sie ist ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Leistungsvertrags aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein solcher wichtiger Grund besteht insbesondere dann, wenn (A) eine der Parteien eine der Bestimmungen des Leistungsvertrags wesentlich verletzt und diese Verletzung nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Anzeige dieser Verletzung geheilt wird; (B) Sie sich für länger als fünfundvierzig (45) Tage im Zahlungsrückstand befinden; (C) Sie gegen die Lizenzbeschränkungen nach Ziffer 4 verstoßen; oder (D) Sie Ihre fälligen Zahlungen einstellen oder eine wesentliche Veränderung Ihrer Vermögenssituation eintritt.

    3. Wenn die Kündigung des Leistungsvertrags oder der Ablauf seiner Anfänglichen Laufzeit oder der Verlängerten Laufzeit in Kraft tritt, sperrt System One Ihren Zugang zu den Diensten und löscht alle Inhalte (sofern vorhanden), die sich nach einer Dauer von dreißig (30) Tagen noch im Besitz von System One befinden. Sie sind alleine dafür verantwortlich, diese Inhalte vor der Sperrung des Zugangs zu entfernen. Auf Ihren Wunsch hin und als Teil der Zusätzlichen Leistungen kann System One sich bereiterklären, Ihre Inhalte gegen eine zusätzliche Leistungsgebühr zu entfernen und/oder zu bearbeiten.

  16. EINGESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG

    1. Es obliegt Ihnen, zu überprüfen, dass die Beschreibung der Dienste, wie sie in der Dokumentation aufgeführt ist, Ihren Bedürfnissen und Wünschen entspricht. Ihnen sind die wesentlichen Funktionen und Merkmale der Dienste bekannt. Der Umfang, die Art und die Qualität der Waren und Leistungen, die von System One zu liefern bzw. zu erbringen sind, werden durch die vorliegenden Bedingungen, die Bestellung und die Dokumentation bestimmt. Andere Informationen bilden nur dann einen Teil des Leistungsvertrags, wenn Sie und System One dies ausdrücklich schriftlich vereinbart haben, oder wenn System One dies ausdrücklich schriftlich bestätigt. Produktbeschreibungen, Abbildungen, Testprogramme etc. stellen lediglich Spezifikationen von Diensten dar, sind jedoch keine Garantien oder Beschaffenheitsvereinbarungen. Die Vereinbarung einer Garantie bedarf der schriftlichen Bestätigung der Geschäftsführung von System One, um als gültig angesehen zu werden.

    2. System One gewährleistet, dass die Dienste im Wesentlichen die Funktionalität aufweist, die in der zu diesem Zeitpunkt aktuellen Dokumentation der jeweiligen Version der Dienste aufgeführt sind. Bei einem Verstoß gegen diese Gewährleistung ist System One verpflichtet, wirtschaftlich angemessene Anstrengungen zu unternehmen, um die Dienste so zu modifizieren, dass sie in jeder wesentlichen Hinsicht der Dokumentation entsprechen und wenn System One nicht in der Lage ist, diese Funktionen innerhalb von dreißig (30) Tagen nach einer schriftlichen Anzeige dieser Verletzung im Wesentlichen wiederherzustellen, sind Sie dazu berechtigt, den Leistungsvertrag nach einer schriftlichen Mitteilung zu kündigen und eine anteilige Rückzahlung der nicht verwendeten Gebühren zu erhalten, die im Voraus für einen nicht genutzten Zugang zu den Diensten gezahlt wurden (sofern zutreffend). Sie müssen System One derartige Gewährleistungsverstöße schriftlich anzeigen und Sie müssen die Dienste in Übereinstimmung mit der Dokumentation installiert und konfiguriert haben, um die Ihnen zustehenden oben benannten Rechte auszuüben. System One haftet nicht bei anfänglichen Mängeln nach § 536a BGB. Schadensersatzforderungen Ihrerseits, welche auf einer Verletzung dieser Gewährleistung beruhen, unterliegenden den Einschränkungen gemäß Ziffer 18.

    3. Sie sind unter keinen Umständen dazu berechtigt, den Quellcode der Dienste zu erhalten.

  17. FREISTELLUNGSVERPFLICHTUNG

    1. Unbeschadet einer sonstigen vertraglichen oder gesetzlichen Haftung von Ihnen sind Sie verpflichtet, System One und ihre verbundenen Unternehmen, ihre Lieferanten und Händler auf Ihre Kosten gegen Ansprüche Dritter zu verteidigen, freizustellen und schadlos zu halten, soweit diese Ansprüche aus einem Verstoß gegen Ziffer 4 oder anderweitig im Zusammenhang mit Ihrer Nutzung der Dienste entstehen oder geltend gemacht werden. Sie sind dazu verpflichtet, alle Kosten und Schadensersatzforderungen, die rechtskräftig gegen System One von einem zuständigen Gericht aufgrund einer solchen Forderung erhoben werden, zu bezahlen.

    2. In Verbindung mit einem Freistellungsanspruch nach dieser Ziffer 17 muss System One Sie umgehend über einen solchen Anspruch informieren, aufgrund dessen System One annimmt, zur Freistellung verpflichtet zu sein. Eine nicht erfolgte Mitteilung entbindet Sie jedoch nicht von Ihren Verpflichtungen aus dieser Ziffer 17, außer in einem Fall, in dem eine derartige nicht erfolgte Mitteilung Ihre Rechtsverteidigung gegen diese Forderung wesentlich negativ beeinflusst. System One kann auf eigene Kosten und nach eigenem Ermessen die Rechtsverteidigung unterstützen, jedoch obliegt es Ihnen, geeignete Maßnahmen zur Verteidigung zu treffen und die Verhandlungen durchzuführen, die mit einer vergleichsweisen Beilegung hinsichtlich eines solchen Anspruchs verbunden sind. Eine solche vergleichsweise Beilegung, die darauf abzielt, System One rechtlich zu binden, wird erst dann rechtskräftig, wenn System One dem schriftlich zugestimmt hat; diese Zustimmung darf nicht ungerechtfertigt verwehrt, Bedingungen unterworfen oder verzögert werden.

    3. System One stimmt zu, Sie auf eigene Kosten gegen Ansprüche Dritter zu verteidigen (oder, nach Wahl von System One, diese vergleichsweise beizulegen), sofern im Zusammenhang mit diesen Ansprüchen behauptet wird, dass die Dienste ein Patent, ein Urheberrecht, ein Markenrecht oder ein Geschäftsgeheimnis Dritter verletzen oder missbräuchlich verwenden. System One stimmt zu, alle Kosten und alle Schadensersatzpflichten, die Ihnen rechtskräftig durch ein zuständiges Gericht als Ergebnis einer derartigen Forderung auferlegt werden zu bezahlen bzw. nachzukommen. In einem Fall, in dem die Verwendung der Dienste Gegenstand eines solchen Anspruches ist oder dies nach alleinigem Ermessen von System One werden kann, kann System One, nach eigener Wahl und auf eigene Kosten (A) die relevanten Dienste mit funktional gleichwertiger Technologie ersetzen, die keine Rechte verletzt; (B) eine Lizenz für Ihre weitere Nutzung des relevanten Dienstes beschaffen; oder (C) den relevanten Leistungsvertrag (teilweise) kündigen und die Gebühren anteilig (ab dem Datum der Kündigung) zurückzahlen, die im Voraus für die relevanten Dienste gezahlt wurden. Die oben aufgeführte Schadensersatzpflicht von System One gilt nicht: (i) wenn die Dienste von Ihnen oder Ihrem Vertreter modifiziert wurden; (ii) wenn die Dienste mit anderen Produkten, Anwendungen oder Prozessen kombiniert wurden, die nicht von System One bereitgestellt werden, jedoch nur, sofern die mutmaßliche Verletzung durch eine solche Kombination verursacht wurde; oder (iii) für eine nicht autorisierte Verwendung der Dienste. Das oben Aufgeführte stellt Ihr einziges Recht hinsichtlich Schadensersatzforderungen Dritter in Bezug auf Rechte an geistigem Eigentum, gegen System One dar.

  18. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

    1. System One haftet uneingeschränkt für (A) Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, die durch System One, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden; (B) Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch System One, ihre gesetzlichen Vertreter oder ihre leitenden Mitarbeiter verursacht werden; (C) Schäden, die vorsätzlich durch Erfüllungsgehilfen von System One verursacht werden, die unter (B) nicht aufgeführt sind; (D) Schäden, die durch das Fehlen garantierter Eigenschaften entstehen; und (E) Forderungen nach dem Produkthaftungsgesetz.

    2. System One haftet für Schäden, die aus der Verletzung einer Kardinalpflicht von System One nach diesen Bedingungen durch System One, ihre gesetzlichen Vertreter, leitenden Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden. Kardinalpflichten sind grundlegende Pflichten, die für den Leistungsvertrag von wesentlicher Bedeutung sind, die für den Abschluss des Leistungsvertrags maßgeblich sind und auf deren Erfüllung Sie vertrauen können. Wenn die Verletzung einer solchen Kardinalpflicht (A) durch einfache Fahrlässigkeit durch System One, ihrer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Mitarbeiter; oder (B) durch einfache oder grobe Fahrlässigkeit durch Erfüllungsgehilfen von System One, die nicht unter (A) genannt wurden, verursacht wurde, ist die sich daraus ergebende Haftung von System One auf den Betrag beschränkt, der von System One zu dem Zeitpunkt vorhersehbar war, zu dem die entsprechende Leistung erbracht wurde.

    3. Vorbehaltlich der Ziffern 18.1 und 18.2 haftet System One nicht für Schäden, die aus einer Verletzung von Pflichten resultieren, die keine Kardinalpflichten sind, soweit diese auf (A) einfacher Fahrlässigkeit seitens System One, ihrer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Mitarbeiter, oder (B) einfacher oder grober Fahrlässigkeit der Erfüllungsgehilfen von System One, die nicht unter (A) aufgeführt werden, beruhen.

    4. System One haftet nicht für Ihnen entstandene Verluste, Schäden oder Nachteile, die mittelbar oder unmittelbar durch Ihre nicht autorisierte Verwendung der Dienste zur Verarbeitung Unerlaubter Daten verursacht wurden.

    5. System One haftet für Verluste von Daten nur bis zu einem Betrag, der die typischen Kosten für die Wiederherstellung abdeckt, die entstanden wären, wenn von Ihnen ordnungsgemäße und regelmäßige Datensicherungen vorgenommen worden wären.

    6. Vorbehaltlich Ziffer 18.1 überschreitet die Haftungssumme, die System One für Schäden zu bezahlen hat, die durch den Leistungsvertrag oder in Verbindung mit dem Leistungsvertrag aufgrund von Vertragsverletzungen oder unerlaubten Handlungen entstanden sind, unter keinen Umständen einen Betrag in Höhe von 100 % der gesamten von Ihnen in den zwölf (12) Monaten, die dem die Haftung begründenden Ereignis unmittelbar vorausgegangen sind, gezahlten Gebühren (zuzüglich noch zu bezahlender Gebühren).

    7. Jede andere, als die in dieser Ziffer 18 enthaltene vertragliche oder gesetzliche Haftung von System One ist dem Grunde und der Höhe nach ausgeschlossen.

  19. IT-SICHERHEIT

    1. Sie gewährleisten, dass Nutzeridentitäten, Passwörter und ähnliches, die Sie zusammen mit Ihrer Anmeldung für die Dienste erhalten, auf sichere Weise gespeichert und verwendet werden und Dritte darauf keinen Zugriff haben und somit auch nicht verwenden können. Sie haften für eine nicht autorisierte Verwendung der Dienste.

    2. Wenn der Verdacht besteht, dass eine nicht autorisierte Person Kenntnis von einer Nutzeridentität und/oder eines Passworts erlangt hat, haben Sie System One unverzüglich darüber zu informieren und darüber hinaus diese Benutzeridentität und/oder das Passwort zu ändern.

    3. Sie haften für Verluste oder Schäden, die System One dadurch entstanden sind, dass Sie vorsätzlich oder fahrlässig Dritten ein(e) Nutzeridentität/Passwort weitergegeben haben, oder dass eine Nutzeridentität oder ein Passwort einer nicht autorisierten Partei bekannt geworden ist, es sei denn, Sie benachrichtigen System One unverzüglich darüber, wenn Sie den Verdacht haben, dass ein derartiger Fall eingetreten sein könnte.

    4. System One hat angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um zu gewährleisten, dass die Sicherheit der Dienste den entsprechenden Industriestandards entspricht. Die Sicherheitsmaßnahmen von System One sind in der System One-Sicherheitsrichtlinie, die Sie auf Wunsch einsehen können, aufgeführt.

  20. AUFRECHNUNGSVERBOT | EINSCHRÄNKUNG DES ZURÜCKBEHALTUNGSRECHTS

    1. Sie können sich nur dann auf ein Recht auf Aufrechnung berufen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Forderungen (A) rechtskräftig durch ein Gericht festgestellt wurden; (B) unstreitig sind; oder (C) von System One anerkannt wurden.

  21. ÜBERTRAGUNG | ERNEUERUNG

    1. Sie dürfen den Leistungsvertrag nicht ohne vorherige schriftliche Genehmigung von System One übertragen. Eine Übertragung, die gegen diese Ziffer 21 verstößt, ist nichtig. System One kann nach eigenem Ermessen den Leistungsvertrag und/oder alle damit verbundenen Rechte zur Abtretung des Leistungsvertrags ganz oder teilweise abtreten, übertragen, weitervergeben oder erneuern.

    2. Sie sind verpflichtet, auf Verlangen von System One unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von fünfzehn (15) Tagen, einen Neuvertrag in der Form abzuschließen, die System One vernünftigerweise angibt, damit System One ihre Rechte gemäß dieser Ziffer 21 ausüben kann.

  22. SALVATORISCHE KLAUSEL

    1. Wenn eine Bestimmung des Leistungsvertrags, einschließlich der Bestellung und dieser Bedingungen, sich als vollständig oder teilweise unwirksam oder ungültig erweist oder unwirksam bzw. ungültig wird, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Eine solche unwirksame oder ungültige Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die, soweit dies rechtlich möglich ist, das ausdrückt, was die Parteien gemäß der Bedeutung und dem Zweck der ursprünglichen Bestimmung und dem Leistungsvertrag vereinbart hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit und Ungültigkeit der ursprünglichen Bestimmung bekannt gewesen wäre. Wenn die Unwirksamkeit oder Ungültigkeit einer Bestimmung auf der Festsetzung eines bestimmten Leistungsniveaus oder eines bestimmten Zeitraums (Liefertermin oder festgelegtes Datum) basiert, wird das unwirksame oder ungültige Niveau oder der ungültige oder unwirksame Zeitraum durch ein Niveau oder einen Zeitraum ersetzt, der dem ursprünglichen Niveau oder Zeitraum so nahe wie rechtlich möglich kommt. Das vorgenannte gilt ebenso für mögliche Lücken in dem Leistungsvertrag, einschließlich der Bestellung und dieser Bedingungen, die durch die Parteien nicht beabsichtigt wurden. Es ist die ausdrückliche Absicht der Parteien, dass die in dieser Ziffer beabsichtigte Erhaltung von Bestimmungen nicht nur die Wirkung hat, dass die Beweislast umgekehrt wird, sondern dass auf § 139 BGB vollständig verzichtet wird.

  23. VOLLSTÄNDIGE VEREINBARUNG | ÄNDERUNGEN

    1. Der Leistungsvertrag einschließlich der Bestellung und dieser Bedingungen stellt die vollständige Vereinbarung zwischen Ihnen und System One in Bezug auf den Vertragsgegenstand dar und ersetzt alle früheren schriftlichen oder mündlichen Verhandlungen, Regelungen, Abreden, Übungen oder Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand und schließt diese aus.

    2. Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen müssen schriftlich erfolgen und ausdrücklich auf die Ziffern der vorliegenden Bedingungen verweisen, die geändert oder ergänzt werden sollen, damit diese rechtsgültig sind. Dasselbe gilt für Vereinbarungen, von diesem Schriftformerfordernis abzuweichen oder auf dieses vollständig zu verzichten.

    3. System One kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern und/oder aktualisieren, wenn dies aus technischen, wirtschaftlichen oder rechtlichen Gründen erforderlich ist. Eine geänderte Version dieser Bedingungen wird Ihnen in Textform (eine einfache E-Mail ist ausreichend) nicht später als sechs (6) Wochen vor ihrem beabsichtigten Inkrafttreten angekündigt. Sie können dieser Änderung vor dem beabsichtigten Tag des Inkrafttretens zustimmen oder widersprechen. Die Änderung wird als von Ihnen angenommen angesehen, wenn Sie dieser Änderung nicht vor dem vorgesehenen Tag des Inkrafttretens widersprechen. System One informiert Sie in der entsprechenden Ankündigung ausdrücklich über diese Tatsache.

  24. GELTENDES RECHT | GERICHTSSTAND

    1. Der Leistungsvertrag und alle (vertraglichen oder außervertraglichen) Meinungsverschiedenheiten, Streitigkeiten oder Ansprüche, die durch oder in Verbindung mit dem Leistungsvertrag oder dessen Vertragsgegenstand oder dessen Abschluss entstehen, unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und sind nach diesem auszulegen. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) findet keine Anwendung.

    2. Die Parteien vereinbaren, dass die Gerichte von Berlin (Deutschland) ausschließlich zuständig sind für die Beilegung von (vertraglichen oder außervertraglichen) Streitigkeiten oder Ansprüche, die aus oder in Verbindung mit dem Leistungsvertrag oder dessen Vertragsgegenstand oder Abschluss entstehen.

  25. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

    1. Die Person, die eine Bestellung und diese Bedingungen für Sie unterzeichnet oder sonst annimmt, sichert zu, dass sie durch alle erforderlichen und geeigneten unternehmerischen Schritte ordnungsgemäß bevollmächtigt wurde, den Leistungsvertrag in Ihrem Namen abzuschließen.

    2. System One ist berechtigt, Subunternehmer, einschließlich externer Softwarelieferanten, für die Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten in Übereinstimmung mit dem Leistungsvertrag zu beschäftigen.

    3. Sie sind nur dann berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von System One aufzurechnen, wenn Ihre Forderungen oder Ihr Zurückbehaltungsrecht rechtskräftig festgestellt wurden oder von System One nicht bestritten werden.

    4. Sie dürfen Ihre Rechte oder Verpflichtungen aus einer Bestellung und diesen Bedingungen nicht ohne die vorherige schriftliche Genehmigung von System One abtreten.

    5. Auf der Grundlage des Leistungsvertrags entsteht kein(e) Vertretungsverhältnis, Partnerschaft, Beteiligungsgesellschaft oder Beschäftigungsverhältnis, und Sie sind in keiner Hinsicht befugt, System One in jedweder Weise rechtlich zu binden.